Stundenaufstellung erklärt (Wertrechnung)

Die Stundenaufstellung erklärt an einem Beispiel
Stundenaufstellung sind aufgrund der rechtlichen Vorgaben nicht immer ganz einfach, aber dafür logisch nachvollziehbar.



(1) Teammitgliedschaften
Nur zur Information: Hier EBT und IT-Team
(2) Regelstunden
Mit dieser Stundenzahl ist regelmäßig zu unterrichten in Wochenstunden
(3) effektiver Wert 
Der Wert in Wochenstunden bezogen auf den Planungszeitraum. Wenn eine Eintrag zeitlich beschränkt ist, also nicht das gesamte Halbjahr oder Schuljahr gilt, kann dieser Wert vom nominalen Wert abweichen, da er auf den Planungszeitraum gemäß der Anzahl Wochen umgerechnet wird. (s. Punkt 7)
(4) Vorzeichen zur Berechnung
Die weiteren Einträge werden entweder addiert oder subtrahiert
(5) Abordnung
Abordnungen an andere Schulen werden nicht im Stundenplan gezählt, sondern über die Stundenberechnung gutgeschrieben
(6) Besondere Belastungen
Entlastungen, die aus verschiedenen Stunden gutgeschrieben werden. In der Regel wird dazu eine Begründung angegeben. (hier Einrichtung Labor)
Der Eintrag ist zeitlich befristet bis zum 28.1.2022 und zählt danach nicht mehr
(7) Elternzeit
Ein zeitlich befristeter Eintrag für einen Zeitraum von 3 Wochen bei einer Schulhalbjahresdauer von 18 Wochen ergibt einen effektiven Wert von 
24,5WS * 3 Wochen / 18 Wochen im Schulhalbjahr = 4,08WS bezogen auf das Halbjahr 
(8) Arbeitszeitkonto
Ein Arbeitszeitkonto (freiwillig) wird zur Arbeitszeit hinzugezählt. In der Ausgleichsphase wird der Wert negativ eingetragen
(9) Übertrag
Das ist der alte Übertrag aus dem vorherigen Abrechnungszeitraum in Wochenstunden
(10) Sollstunden
Nach dem Aufsummieren ergibt sich eine Wert, den die Lehrkraft zu unterrichten hat.
(11) Iststunden
Diese Stunden ergeben sich aus dem Stundenplan. Bitte sorgfältig kontrollieren.
(12) neuer Übertrag
Differenz von Sollstunden und Ist-Stunden ergibt den neuen Übertrag. Sie finden diese Zahl in der nächsten Stundenaufstellung unter Übertrag (9)
(13) Saldo aus Vertretung
Das sind Einzelstunden (aktueller Stand) aus Vertretung und sonstigen Mehr-Minderstunden. Details finden sie im Kontoauszug.
(14) Summe in Einzelstunden
Die Wochenstunden umgerechnet in Einzelstunden (zur Information)
(15) Summe in Wochenstunden
Die Gesamtstunden in Wochenstunden (zur Information)

Hinweis zu unterrichtsfreien Zeiten und Zählung der Wochen
Eine Unterichtswoche ist eine Woche, in der mindestens ein Tag Unterricht stattfindet. Damit fallen komplette Ferienwochen aus der Zählung, nicht aber Wochen mit teilweise Ferien oder Feiertagen. Diese zählen immer als ganze Wochen.
Hat eine Lehrkraft in einer Unterichtswoche einen unterrichtsfreien Tag, der durch Ferien oder Feiertage verursacht ist, so wird der Stundenplan aus einer angrenzenden (geraden oder ungeraden) Woche genutzt, um herausfinden, wie der Unterricht gewesen wäre.
Somit werden diese freien Tage wie erteilter Unterricht gezählt und gehen nicht zu Lasten der Lehrkraft.
Das gilt so auch bei halben Wochen vor / nach den Ferien. Auch hier werden die Stunden in der unterrichtsfreien Zeit gezählt.

Bei der Angabe von Zeiträumen in denen eine Ermäßigung gilt wird analog zur Zählung der Unterrichtswochen verfahren: Auch hier zählt eine Woche, in der mindestens ein Tag des Zeitraums liegt als zu zählende Woche.
Ein Zeitraum von Mittwoch bis nächste Woche Mittwoch würde also als zwei Wochen zählen. Achten Sie daher darauf, Zeiträume am Montag beginnen zu lassen und am Sonntag enden zu lassen, sofern das nicht gewünscht ist.

Im Beispiel hatte das erste Schulhalbjahr hatte 18 Unterrichtswochen, das zweite Schulhalbjahr 22 Unterrichtswochen. In einer älteren Version standen in der Erläuterung nicht die korrekten Werte.

Hinweis zu den Überträgen
Am Ende eines Abrechnungszeitraums (Schuljahr oder Schulhalbjahr) werden die Einzelstunden zu Wochenstunden verrechnet. Dies geschieht durch Division durch 20 bzw. 40. Dabei spielt die tatsächliche Länge der Halbjahre / Schuljahre keine Rolle. 
Das ist so korrekt, da die ArbZVO von einem regelmäßigen wöchentlichen Stundenplan ausgeht und Lehrkräfte auch in den unterrichtsfreien Zeiten alimentiert sind. Eine Lehrkraft bekommt nicht mehr oder weniger Geld, wenn Schuljahre unterschiedlich lang sind.

Bei Halbjahresplanung:
Unterrichtet eine Lehrkraft in einen kurzen Halbjahr ist das genau so viel wert, als ob sie in einem langen Halbjahr unterrichtet.
Bei Ganzjahresplanung:
Unterrichtet eine Lehrkraft in einen kurzen Halbjahr ist das weniger wert, als ob sie in einem langen Halbjahr unterrichtet.

Für welche Planungsart sich die Schule entscheidet, obliegt der Schulleitung.
S. auch