Wie kommt der Übertrag am 1. August im aktuellen Kontoauszug zustande?
Hierzu wird der Kontoauszug des vorherigen Schuljahres benötigt!
Beispiel:
Im vorherigen Schuljahr waren im Kontoauszug 57 Mehrstunden aufgeführt, die wie hier beschrieben (rot eingerahmt) im Kontoauszug und der Stundenaufstellung des aktuellen Schuljahres übertragen werden.
Die Schule arbeitet mit einer Ganzjahresplanung, d.h. die Stunden werden einmal pro Jahr übertragen und verrechnet. Die Unterrichtsverpflichtung wird über das gesamte Schuljahr berechnet.
Falls Sie nicht wissen, ob Ihre Schule Ganzjahres- und Halbjahresplanungen anwendet, finden Sie das unter dem Zahnrad -> Reiter Schuljahresdaten.
Außerdem erkennen Sie es am Abrechnungszeitraum (hier 1.8.2021 bis 31.7.2022). Bei Halbjahresplanungen würde hier ein halbes Jahr ausgewiesen werden.
Im aktuellen Schuljahr sind also die obigen 1,5 Wochenstunden (= 60 Einzelstunden) in der Stundenaufstellung beim Übertrag aufgeführt (rot eingerahmt).
Verrechnung
Bei Abrechnung zwischen den Halbjahren oder Schuljahren wird immer mit 20 Wochen pro Halbjahr bzw. 40 Wochen pro Schuljahr gerechnet.
Diese Abrechnung berücksichtigt also nicht die tatsächliche Länge der Schulhalbjahre, da sie irrelevant ist: Die Arbeitszeitverordnung geht von einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit aus und berücksichtig ebenfalls keine unterrichtsfreien Zeiten (in denen Lehrkräfte natürlich alimentiert sind).
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Bei einer Ganzjahresplanung werden pro 10 Wochenstunden beim Übertragen 0,5 Wochenstunden verrechnet.
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Bei einer Halbjahresplanung werden pro 20 Wochenstunden beim Übertragen 0,5 Wochenstunden verrechnet.
Dieses dient dazu, dass sich keine größeren Mengen an Überstunden ansammeln und der Stundenplaner damit gegensteuern kann.
Somit werden dann von den 60 Einzelstunden (= 1,5 Wochenstunden), die im Übertrag berücksichtigt sind, 3 Einzelstunden (rot eingerahmt) abgezogen, die zu viel verrechnet wurden, da nur 57 Mehrstunden (siehe Kontoauszug des vorherigen Schuljahres) angefallen sind.