Mahnverfahren bei schlechten Noten im Sekretariat bearbeiten

In BBS-Verwaltung erhalten Sie einen Hinweis auf offene Mahnverfahren, wenn Sie den SuS-Dialog öffnen. Wechseln Sie dann auf den Reiter Digitales Mahnverfahren.

Mit einem Doppelklick auf die neue Mahnung können Sie diese bearbeiten (ab Version 2.7.9.56).

Nach Auswahl der Vorlage klicken Sie auf drucken.
Es erfolgen einen Nachfragen zum Schuljahr und der Auswertung des nächsten Schuljahres, die mit den Werten aus der Mahnung vorbelegt sind.




Nach Bestätigung im Druck-Dialog von BBS-Verwaltung erscheint das Word-Dokument.
Auch hier ist die Information in Kopie an die Erziehungsberechtigten automatisch enthalten, wenn SuS zwischen 18 und 21 Jahre alt sind und nicht widersprochen haben.


Nach dem Schließen des Druck-Dialogs in BBS-Verwaltung erhalten Sie die Nachfrage:


Mit Klick auf Ja, wird die PDF-Anlage hinzugefügt und ist von der Lehrkraft im Klassenbuch einsehbar: