Die Dokumente der Mahnstufen 1-3 unterscheiden selbst zwischen Schulpflichtigen und Volljährigen. Sie sind also universell einsetzbar. Nur bei der Mahnstufe 4 sind für Schulpflichtige ein anderes Dokument notwendig als für nicht Schulpflichtige.
Bei Schulpflichtigen muss eine Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, bei anderen eine Klassenkonferenz.
Wenn Sie jedoch eigenen Dokumente nutzen wollen, müssen Sie diese Eigenschaften selbst festlegen.
Ab Version 2.7.9.56 sind weitere Eigenschaften für die Mahnschreiben bei schlechten Noten hinzugekommen:
Sie können wählen, ob in dem Mahnschreiben nur die Zeugnisnoten oder auch die Leistungsnachweise aufgeführt werden sollen.
Hinweis
Sie können durch das Duplizieren einer Vorlage auch mehrere Mahnschreiben der gleichen Mahnstufe mit unterschiedlichen Einstellungen erzeugen.