Die Dokumente der Mahnstufen 1-3 unterscheiden selbst zwischen Schulpflichtigen und Volljährigen. Sie sind also universell einsetzbar. Nur bei der Mahnstufe 4 sind für Schulpflichtige ein anderes Dokument notwendig als für nicht Schulpflichtige.
Bei Schulpflichtigen muss eine Ordnungswidrigkeit angezeigt werden, bei anderen eine Klassenkonferenz.
Wenn Sie jedoch eigenen Dokumente nutzen wollen, müssen Sie diese Eigenschaften selbst festlegen.