Freigeben von Ergebnissen

Damit SuS und Betriebe Ergebnisse von Leistungsnachweisen sehen können, müssen diese freigegeben werden.
Der Freigabeprozess ist zweistufig:
  • Die Weitergabe muss von der Schule grundsätzlich geregelt sein
  • die Lehrkraft muss den Leistungsnachweis freigegeben haben
Die Schule kann dabei entscheiden ob SuS oder Betriebe Zugriff erhalten dürfen und ob die Lehrkraft individuell anders entscheiden darf.
Die Rechtesteuerung hierfür ist Bestandteil des Programmpakets BBS-Didaktik.




Durch Klicken in die entsprechende Spalte kann der Leistungsnachweis geändert werden.