Wahl der Schülervertreter

Die Wahl der Schülervertreter ist über das NSchG und eine nachstehende Verordnung geregelt (s. Anlage Schülerwahlordnung).

Wir haben den Ablauf einmal vereinfacht und auf das Wesentliche reduziert dargestellt.
Gewählt werden müssen:
  • Schülersprecher*in und Stellvertretung
  • Klassenkonferenzvertreter*in und Stellvertretung
Diese sind in einer Niederschrift (s. Anlage Beispiel zur Niederschrift zur Schülervertreterwahl) zu dokumentieren. Stimmzettel (bei geheimer Wahl) und Anwesenheitsliste sind aufzubewahren.

Außerdem können die Kandidaten für 
  • Schülervertreter*in für die Gesamtkonferenz
  • Schülervertreter*in für den Schulvorstand
interessiert werden. Diese werden in einer gesonderten, schulweiten Veranstaltung gewählt. Der Schülerrat (Vorsitzende der Schülervertretungen aller Klassen) kann diese aus seinen eigenen Reihen wählen oder schulweit auch mit weiteren Kandidaten wählen lassen. (s. Anlage Hinweise zur Schülermitwirkung)



anhängende Datei(en)
11-04-29_Hinweise_zur_Schuelermitwirkung.pdf
404kb
31-03-31_Schuelerwahlordnung.pdf
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Ablauf Wahl Schülervertretungen.pdf
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Niederschrift der Schülervertreterwahl.pdf
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