Entschuldigungen durch Betriebezuzulassen (Pro-Paket) ist sinnvoll, da die AU elektronisch vom Arzt an die Betriebe geht. Hierzu haben wir einen Workflow-Vorschlag in BBS-FAQ.de
Den Papierkrieg durch elektronische Abläufe zu reduzieren macht Sinn und erspart auch das Archivieren und Dearchivieren der Papiere
LK behalten immer das „letzte Wort“ zur Anerkennung einer Entschuldigung über den Eintrag „U“. Dann kann ein Betrieb nicht mehr entschuldigen (Pro-Paket).
Derzeit sind die Abläufe der elektronischen AU für die Betriebe noch nichtreibungslos. Nicht alle Betriebe können auf die elektronische AU zugreifen!
Fristen zur Abgabe der AU einzuführen kann daher problematisch sein. Ob Fristen gerichtsfest sind, ist zu bezweifeln