Konfiguration der Schule: Datenweitergabe an Betriebe

Administratoren können für die Schule einstellen welche Daten weitergeben werden.
Hier sind immer Paare von Einstellungen vorhanden:
Bei dem ersten der beiden Haken geht es immer um die schulische Entscheidung
Bei dem zweiten Haken kann die Schule den Lehrkräften erlauben sich anders zu entscheiden

Beispiel: 
Die Schule entscheidet sich Betriebe dürfen Unterrichtsinhalte NICHT einsehen (kein Haken) und setzt den Haken bei LK darf anders entscheiden
Nun sind standardmäßig Unterrichtsinhalte aus dem Klassenbuch für Betriebe nicht einsehbar. 
Die einzelne Lehrkraft könnte aber ihre Unterrichtsinhalte für die Betriebe freigeben. Diese können die Betriebe dann einsehen. Die Unterrichtsinhalte der anderen KuK sind davon nicht betroffen. Diese werden nicht angezeigt.

Die Haken SuS dürfen LK-Namen einsehen hat Einfluss darauf, ob bei den Stundenplänen zur Angabe der Klassenlehrkraft das LK-Kürzel angezeigt wird oder der Name in Klarschrift.

Das Gleiche gilt für das Bild und die E-Mailadresse der Lehrkraft. Wird das Bild nicht freigegeben, erscheint ein Dummy-Bild. Wird die E-Mail freigegeben erscheint unter der Lehrkraft ein Link, um eine E-Mail zu schicken.
Die Informationen über die Klassenlehrkraft werden nur für SuS die diesem Betrieb zugeordnet sind angezeigt. 
Die Zuordnung der SuS zu einem Betrieb erfolgt über die Angaben Betrieb 1 bis Betrieb 3 unter dem Reiter Adressen in BBS-Verwaltung eingetragen.



Hinweis:
Daten zu den Leistungsständen und Fehlzeiten der SuS dürfen von der Schule und den Ausbildungsbetrieben ausgetauscht werden.
Erlass "Übermittlung personenbezogener Daten im Rahmen der dualen Berufsausbildung" vom 06.09.2018
Die Daten dürfen dabei ausschließlich zum Zweck der Ausbildung verwendet werden.
Betriebe erhalten nur nach setzen des Hakens, dass sie das akzeptieren Zugang zu den SuS-Daten.