Betrieb 1
Ist immer die Ausbildungsstätte. Diese Rolle ist in BBS-Planung fest vorgesehen und ist daher auch in BBS-Verwaltung so hinterlegt.
Die Ausbildungsstätte ist der Ort, an dem die Azubis (Berufsschule Teilzeit) ihre Ausbildung absolvieren. In allen anderen Schulformen bleibt dieser Eintrag leer.
Betrieb 2
Hier kann z. B. eine Zentrale, die (oft bei größeren Betrieben) zuständig ist, zusätzlich eingetragen werden. Dieser Eintrag ist optional.
Bei Umschülern kann hier der Träger der Umschulungsmaßnahme eingetragen werden. Der Träger muss dann (zusätzlich) als Betrieb anlegt sein. Die Eintragungen auf dem ersten Registerblatt der SuS-Daten ermöglichen zwar die Angabe eines Umschulungsträgers, aber leider ohne weitere Kontaktdaten eintragen zu können.
Ist der Träger der Umschulungsmaßnahme unter Betrieb 2 eingetragen kann beim vorzeitigen Beenden des Bildungsgangs eine Benachrichtigung an diesen erfolgen. Hierzu ist die Schule verpflichtet. Damit das nicht übersehen wird, ist der (zusätzliche) Eintrag unter Betrieb 2 sinnvoll.
Betrieb 3
Hier kann ein Praktikumsbetrieb eingetragen werden.
Unter dem Reiter Fehlerhafte Datensätze im SuS-Dialog werden fehlerhafte Eintragungen angezeigt, wenn sie nicht den o.g. Kriterien entsprechen.