Ausnahmen von der Registrierungspflicht einstellen

Berufino unterstützt die Anmeldung mit und ohne vorherige Registrierung. Der Vorteil der Registrierung liegt darin, dass die E-Mail-Adresse damit verifiziert und gültig ist. Das vereinfacht vielfach die Kommunikation.

Nachteilig ist, dass die Pflicht einen Account zu erstellen eineige Bewerber überfordert. Insbesondere bei Anmeldungen, die in Präsenz in der BBS erfolgen (oft verbunden mit einer Beratung), ist die Registrierung u.U. zu zeitaufwendig.

Berufino erlaubt daher schulweite Einstellungen mit Ausnahmen für einzelne Bildungsgänge.

Um Ausnahmen für einzelne Bildungsgänge einzustellen gehen Sie wie folgt vor:

Melden Sie sich mit dem administrativen Account auf Berufino.de an
Klicken Sie auf Bildungsgänge bearbeiten und wählen eine Bildungsgang aus.

Unter den Optionen finden sie die Einstellungen
  • Registrierung NICHT erforderlich
  • Registrierung erforderlich (E-Mail ist geprüft).
Diese Einstellungen überschreiben die schulweiten Einstellungen.
Haben Sie also eine schulweite Einstellung gewählt, müssen sie das nicht noch einmal im Bildungsgang einstellen.




Haben Sie schulweit eingestellt, dass nur registrierte Bewerber sich anmelden können, macht die Option Registrierung NICHT erforderlich Sinn
Haben Sie schulweit nicht eingestellt, dass nur registrierte Bewerber sich anmelden können, macht die Option Registrierung erforderlich (E-Mail ist geprüft) Sinn

Bitte setzen Sie nicht beide Haken gleichzeitig!

Versuchen Bewerber sich bei einem Bildungsgang mit Registrierungspflicht anzumelden ohne dass sie registriert sind, erhalten sie eine entsprechende Meldung.

In der Liste der Bildungsgänge erhalten Sie in der Übersicht die Auskunft über die ausgewählten Optionen